Ja, in bestimmten Fällen. Zahnärztliche Kosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden – sofern sie einen bestimmten Eigenanteil übersteigen.
In diesem Video erfahren Sie:
- Das Steuerrecht erlaubt es, Krankheitskosten als sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen – also Kosten, die Sie aus medizinischen Gründen nicht vermeiden konnten
- Dazu zählen zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz und auch kieferorthopädische Behandlungen
- Der Haken: Es gibt einen zumutbaren Eigenanteil, der je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent des Gesamteinkommens beträgt
- Nur der Betrag über diesem Eigenanteil ist steuerlich absetzbar
Doro, die virtuelle Gesundheitsexpertin der Zahnarztpraxis Henne-Krauss in Villingen-Schwenningen, beantwortet in diesem Video eine häufig gestellte Patientenfrage: Kann ich zahnärztliche Behandlungskosten steuerlich absetzen? Die Praxis steht seit drei Generationen für Vertrauen und moderne Zahnmedizin in VS – ausgezeichnet mit dem Praxis+Award für beste Service-Qualität. Als Teil von TOP PRAXIS steht Henne-Krauss für hochwertige Patientenaufklärung und transparente medizinische Inhalte.
Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
Kann ich Zahnarztkosten steuerlich absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastungen – sofern die Kosten den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, der je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent liegt.
Welche Zahnbehandlungen sind steuerlich absetzbar?
Zahnersatz, Implantate, kieferorthopädische Behandlungen (auch für Erwachsene) und andere medizinisch notwendige Leistungen.
Was empfiehlt Henne-Krauss für die Steuererklärung?
Alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren und einen Steuerberater hinzuziehen – gerade bei großen Behandlungen wie Implantaten oder privater KFO kann sich das deutlich lohnen.
























